Der Erholungsort Wieck am Darß erhebt eine Kurabgabe, mit der die touristischen Leistungen im Erholungsgebiet Wieck finanziert werden.  Die Kurkarte ist für die Region Fischland, Darß und Zingst gültig.

Mit Beginn des Jahres 2020 sind wir als Gastgeber verpflichtet, diese von unseren Gästen einzuziehen und an die Gemeinde weiterzuleiten. Das Jahr 2020 gilt dabei als Übergangsjahr. Wir als Vermieter stellen Ihnen daher ab sofort die Kurtaxe bereits bei Vertragsabschluss in Rechnung und leiten diese dann an die Gemeinde weiter. Um die Kurtaxe korrekt berechnen zu können, benötigen wir Nach- und Vorname der Gäste und das Alter.  

Die Höhe der Kurtaxe variiert:

Reisezeit A vom 01.05. bis 30.09. des Jahres:

  • Pro Person und Aufenthaltstag 2,50 Euro
  • Je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Aufenthaltstag 1,25 Euro

Reisezeit B vom 01.10. bis 30.04. des Jahres

  • Pro Person und Aufenthaltstag 1,20 Euro
  • Je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Aufenthaltstag 0,60 Euro

Die Kurkarte erhalten Sie nach erfolgter Buchung dann direkt über uns. Details können Sie in der Kurabgabensatzung bzw. einem Flyer des Tourismusverbandes nachlesen. Wir danken für Ihr Verständnis.